Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Abgelehnte Voranfragen für Israel, Nigeria und Ali Abdullah Salih

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Das SECO beantwortete 2002 insgesamt 30 Voranfragen zu Kriegsmaterialexporten negativ. Darunter waren Geschäfte mit Bezug zu Israel, Nigeria und Jemen. Die veröffentlichten Angaben nennen weder die Zahl der Anfragen pro Land noch Güter, Unternehmen oder Auftragswerte.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Israel, Nigeria und Jemen durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Israel, Nigeria und Jemen einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Israel: USA (5’009 Mio. TIV); Nigeria: USA (152 Mio. TIV); Jemen: USA (26 Mio. TIV).

Pays

Période

Negative Voranfragen 2002; Veröffentlichung 2003

Sources

  • SonntagsBlick, 10.08.2003, S. A14: Exklusiv: Die geheime Liste aller Schweizer Waffen-Deals (Hubert Mooser, Sandro Brotz und Beat Kraushaar; Begleitübersicht: Patrick Senn)