Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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AMSD-Gewehre im Georgienkrieg

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Berichte von 2009 beschrieben den Einsatz von Scharfschützengewehren der Genfer Firma AMSD durch georgische Kräfte im Südossetienkrieg vom August 2008. Der Lieferweg nach Georgien blieb ungeklärt.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Georgien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Georgien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Georgien geliefert hat (35 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

2008 (Berichte 2009)

Sources