Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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B&T-Gummigeschosswerfer gegen die Gelbwesten

Catégorie de biens: Unklar

Polizeieinsatz im Umfeld der Gelbwestenproteste, 02.03.2019. Patrice CALATAYU / Flickr. Via Wikimedia Commons. Kontextbild; keine Aussage über den Hersteller einer eingesetzten Munitionscharge. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Polizeieinsatz im Umfeld der Gelbwestenproteste, 02.03.2019.

CC BY-SA 2.0

Bei Einsätzen gegen die Gelbwesten verwendete die französische Polizei Abschussgeräte von Brügger & Thomet für Gummigeschosse. Schwere Verletzungen durch solche Geschosse führten zu Protesten, darunter im Februar 2019 an der Schweizer Grenze. Der französische Conseil d’État lehnte am 1. Februar 2019 im Eilverfahren ein allgemeines Verbot des LBD-40-Einsatzes bei weiteren Gelbwesten-Demonstrationen ab. Er hielt fest, dass solche Geschosse teils sehr schwere Verletzungen verursacht hatten und nicht alle Betroffenen in Situationen getroffen worden waren, die den Einsatz rechtfertigten.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Frankreich als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern.

Pays

Conflits

Entreprises

Période

2018–2019

Sources