Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Bewaffnete PC-7 in Bolivien

Catégorie de biens: Besondere militärische Güter

Pilatus PC-7 der Schweizer Luftwaffe, Grenchen, 26.06.2010. Yannick Bammert / Flickr. Via Wikimedia Commons. Typenbild; kein Nachweis der konkreten Lieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Pilatus PC-7 der Schweizer Luftwaffe, Grenchen, 26.06.2010.

CC BY 2.0

Bolivien beschaffte zwölf Pilatus PC-7. Ein Dekret vom 29. August 1980 übernahm die aus diesem Kauf entstandenen Auslandsschulden für die bolivianische Luftwaffe in den staatlichen Schuldendienst. Im Schweizer Abstimmungskampf über ein Verbot von Kriegsmaterialexporten 1997 verwendeten die Befürworter ein Foto eines bolivianischen PC-7 mit Bewaffnung, um die militärische Verwendung der als Trainer verkauften Maschinen zu thematisieren.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Bolivien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Bolivien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Bolivien geliefert hat (96 Mio. TIV).

Pays

Entreprises

Période

Beschaffung bis 1980; Exportdebatte 1997

Sources