Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Consen-Raketenprojekt für Saddam Hussein und Mubarak

Catégorie de biens: Unklar

Porträt von Saddam Hussein (Datum nicht angegeben). CIA / CIA Museum; bereitgestellt auf Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Porträt von Saddam Hussein (Datum nicht angegeben).

Public Domain (US-Regierungswerk; PD-USGov-CIA)

Die in der Schweiz ansässige Consen koordinierte technische Unterstützung europäischer Unternehmen für das Raketenprojekt Condor II, im Irak BADR-2000 genannt. Das Programm verband Argentinien, Ägypten und den Irak und umfasste Entwicklung und den Aufbau von Produktionsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit endete 1988; fertige Condor-II-Raketen wurden im Irak nicht hergestellt oder eingeführt. Die Rolle von Consen und weiteren Zuger Firmen wurde Anfang der 1990er-Jahre in der Schweiz zum Gegenstand öffentlicher Kritik an der Kontrolle von Vermittlungsgeschäften.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Argentinien als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Irak und Ägypten durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Irak und Ägypten einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Irak: USA (3’948 Mio. TIV); Ägypten: Frankreich (4’607 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

1980er-Jahre; Schweizer Debatte 1991–1994

Sources