Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Ems-Zünderlizenz für Bothas Apartheidregime

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985. Ulrich Stelzner (Ullischnulli) / Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextbild zur Apartheid; kein Beleg einer Waffenlieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985.

CC BY-SA 3.0

Ems-Patvag vergab im Frühjahr 1984 an Armscor in Südafrika eine Lizenz für ein militärisches Zündsystem. Verwaltungsrat Rudolf Blocher unterzeichnete den Vertrag in Begleitung von Direktor Konrad Deutsch. Die Firma schulte südafrikanische Techniker in Ems und Oberweningen und half bei der Beschaffung von Produktionsmaschinen. Mitarbeiter berichteten ausserdem von Bauteilen und Mustern, die über Portugal geliefert worden seien. Die Zusammenarbeit dauerte mindestens bis 1991. Ems-Patvag erklärte die Geschäfte für legal. Lizenzübertragungen waren damals vom schweizerischen Kriegsmaterialrecht nicht erfasst; die behaupteten Warenlieferungen sind gesondert zu beurteilen. Am 13. November 2002 wurde eine für diesen Tag angekündigte US-Zivilklage des Anwalts Ed Fagan gegen Ems-Chemie in South Carolina bekannt. Gegenstand waren die Unterstützung von Armscor und die Lizenz von 1984.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Südafrika durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Südafrika einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die Niederlande in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Südafrika geliefert haben (90 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

Lizenzabschluss Frühjahr 1984; Zusammenarbeit bis mindestens 1991

Sources