Fliegerabwehr für Prayut Chan-o-cha
Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Thailand durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Thailand einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Thailand geliefert haben (476 Mio. TIV).
Pays
Conflits
Entreprises
Période
2016–2017
Sources
- WOZ Rüstungsreport: Rheinmetall Air Defence AG
- SWI swissinfo, 26.09.2018: Werte und Waffen – die Schweiz liefert beides
- WOZ Die Wochenzeitung, 16.07.2020, S. 3: Waffenfabrik Schweiz; Tethys Systems: Umstrittene Rüstungsexporte nach Indien (Jan Jirát und Kaspar Surber; Illustration Marcel Bamert; Mitarbeit Lorenz Naegeli)
- Der Bund, 02.07.2018, S. 4: Feuer frei (David Hesse)
- Rheinmetall AG, 11.01.2016: Rheinmetall to supply Royal Thai Army with four air defence systems (unveränderte Unternehmensmitteilung bei MarketScreener/Publicnow)