Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

Retour à la liste

Flugabwehr-Ersatzteile für König Salman

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

König Salman bei einem Besuch in Russland, 05.10.2017; Ausschnitt. Präsidialer Presse- und Informationsdienst / www.kremlin.ru. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
König Salman bei einem Besuch in Russland, 05.10.2017; Ausschnitt.

CC BY 4.0

2016 exportierten Schweizer Unternehmen Kriegsmaterial für gut zwölf Millionen Franken nach Saudi-Arabien. Das SECO bezeichnete die Güter als Ersatzteile und Waffenbestandteile ohne direkten Einsatz im Jemen; die Lieferungen wurden als Unterstützung einer Kriegspartei kritisiert. 2022 wurden Ersatzteile für Flugabwehrsysteme im Wert von 65,1 Millionen Franken ausgeführt. 2017 beliefen sich die gesamten Schweizer Kriegsmaterialausfuhren nach Saudi-Arabien auf rund 4,8 Millionen Franken. Nach der Tötung Jamal Khashoggis blockierte das WBF im Oktober 2018 vorübergehend die Rückausfuhr in der Schweiz gewarteter oder reparierter Flugabwehrteile sowie neue Teile. Im Juli 2019 kündigte es die Aufhebung des Stopps an; die Rückgabe saudischen Eigentums sollte wieder möglich sein. Weitere Ausfuhrgesuche blieben einer Einzelprüfung unterstellt. 2018 erfasste das SECO tatsächliche Kriegsmaterialausfuhren nach Saudi-Arabien von 2’233’605 Franken, davon 2’223’030 Franken in der Kategorie KM 5 für Feuerleiteinrichtungen und 10’575 Franken in KM 2. Die ab 2018 erweiterte Statistik enthält auch Reparatur- und vorübergehende Ausfuhren.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Saudi-Arabien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Saudi-Arabien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Saudi-Arabien geliefert haben (24’295 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Période

2016–2022

Sources