Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Geplante Pilatus-Trainer für Hu Jintao

Catégorie de biens: Besondere militärische Güter

Hu Jintao im Pentagon, 01.05.2002; Ausschnitt. Helene C. Stikkel / U.S. Department of Defense. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Hu Jintao im Pentagon, 01.05.2002; Ausschnitt.

Public Domain (US-Regierungswerk; PD-USGov-Military)

Pilatus verhandelte 2008 über einen möglichen Auftrag für militärische Trainingsflugzeuge für China. Verwaltungsratspräsident Oskar Schwenk stellte im Zusammenhang mit strengeren Ausfuhrregeln den Schweizer Produktionsstandort öffentlich infrage.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte China durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für China einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an China geliefert hat (2’015 Mio. TIV).

Pays

Entreprises

Période

2008

Sources