Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Gescheiterte Schweizer Nuklearroute für Ali Khamenei

Catégorie de biens: Exportkontrollfall mit überwiegend nicht gelisteten, besonders kontrollierten Industriegütern; Schweizer Listenpositionen nicht festgestellt.

Ali Khamenei, Nowruz-Ansprache, 20.03.2017 laut Dateiseite. Khamenei.ir. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Ali Khamenei, Nowruz-Ansprache, 20.03.2017 laut Dateiseite.

CC BY 4.0

Nach deutschen Ausfuhrablehnungen gründeten Händler die Schweizer S. GmbH, um Metalle und Schmierstoffe für einen Kunden in Teheran über die Schweiz zu liefern. Das SECO verweigerte am 12. August 2009 die Bewilligungen. Die Route scheiterte; die deutsche R. GmbH führte die Geschäfte weiter und verschleierte bei Ausfuhren 2009–2011 den tatsächlichen Empfänger beziehungsweise die Bewilligungspflicht. Anlass der Kontrollen war ein Verdacht auf Verbindungen des Kunden zum iranischen Nuklearprogramm. Das Landgericht Hamburg verhängte 2015 gegen zwei Beteiligte zwei Jahre beziehungsweise 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof liess am 10. März 2016 die Verurteilungen bestehen und verwies nur die Einziehungsfragen gegen die beteiligten Firmen zur erneuten Entscheidung zurück.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Iran durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Iran einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.

Pays

Période

2008–2011; Schweizer Ablehnung 2009; deutsche Urteile 2015–2016

Sources