Kanonen und Gewehre für Juan Perón
Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Perón-Diktatur wurde mit Kriegsmaterial von staatlichen und privaten Schweizer Betrieben beliefert; Kanonen und Handfeuerwaffen.
Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Argentinien als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern.
Pays
Période
Ende 1940er
Sources
- Markus Glatz, „Schweizer Waffen im 'Handelskrieg' mit Argentinien“, in Unheimliche Geschäfte, S. 247