Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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M113-Pläne für Irak und Musharrafs Pakistan

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Schweizer M113 an der Steel Parade in Thun, 27.10.2006. Sandstein / Wikimedia Commons (Eigenaufnahme). Via Wikimedia Commons. Typenbild; kein Nachweis der konkreten Lieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Schweizer M113 an der Steel Parade in Thun, 27.10.2006.

Public Domain (weltweite Freigabe durch Urheber)

Der Bundesrat bewilligte im Juni 2005 den geplanten Verkauf von 180 ausgemusterten M113-Schützenpanzern über die Vereinigten Arabischen Emirate an den Irak. Sie sollten als Polizeifahrzeuge dienen. Nach Kritik an der vorgesehenen Verwendung wurde das Geschäft im August sistiert; im Oktober zogen sich die Emirate zurück. Die Lieferung kam nicht zustande. Am 29. Juni 2005 bewilligte der Bundesrat die Vermittlung von bis zu 736 ausgemusterten M113-Schützenpanzern aus Schweizer Armeebeständen nach Pakistan. Die Fahrzeuge sollten ausschliesslich bei UNO-Einsätzen verwendet werden; der erwartete Geschäftswert lag bei rund 40 Millionen Franken. Ein Vertrag kam nicht zustande und die vorgesehene Lieferung unterblieb. 2006 schränkte der Bundesrat den Verkauf ausgedienten Kriegsmaterials ein.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Irak, die Vereinigten Arabischen Emirate und Pakistan durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Irak, die Vereinigten Arabischen Emirate und Pakistan einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Irak: USA (3’948 Mio. TIV); Vereinigte Arabische Emirate: USA (9’818 Mio. TIV); Pakistan: USA (2’134 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Période

Bewilligungen und Verzicht 2005; Aufarbeitung 2006

Sources