Oerlikon-Kanonen bei Ali Khameneis Atomanlage
Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Iran durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Iran einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.
Pays
Entreprises
Période
2006
Sources
- Wikipedia-Datei „Natanz nuclear.jpg“; GSoA, „Oerlikon-Kanonen im Iran, AMSD-Gewehre in Georgien: Das Seco mauert“
- gsoa.ch – rheinetall kanonen im iran amsd gewehre georgien d
- Archivierter Beleg: index.php?title=Datei:Natanz_nuclear.jpg
- Archivierter Beleg: showthread.php?129494 Fortress Iran
- Archivierter Beleg: Oerlikon Kanonen im Iran AMSD Gewehre Georgien Das Seco mauert.html
- Archivierter Beleg: Oerlikon Kanonen im Iran AMSD Gewehre Georgien Das Seco mauert.html