Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

Retour à la liste

Opalm für Nasser und Sukarno aus Schweizer Geschäftsnetz

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Gamal Abdel Nasser, 1968. Fotograf nicht angegeben; Bibliotheca Alexandrina / Gamal Abdel Nasser Foundation. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt; Gemeinfreiheitsbegründung auf der Dateiseite. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Gamal Abdel Nasser, 1968.

Public Domain laut Commons (PD-Egypt)

Burma bestellte Opalm für tausend Bombenfüllungen samt Zubehör. 1954 verweigerte die Schweiz die Opalm-Ausfuhr; die Firma von Werner Oswald verlagerte die Herstellung nach Karlsruhe. Die Ausfuhr von tausend Schweizer Bombenhüllen wurde dagegen bewilligt. Burma wurde anschliessend aus dem Ausland beliefert. Nach entsprechenden Berichten in der israelischen Zeitung Ma'ariv bestätigt die Schweizer Firma Patvag AG im März 1953, sie habe rund 25 Tonnen Napalm an Ägypten geliefert. Ein Schweizer Gesuch zur Opalm-Ausfuhr nach Indonesien wurde 1957 abgelehnt. Ein davon unterscheidbarer Kauf bei der Produktion in Karlsruhe ist für 1960 dokumentiert. Die von Werner Oswalds Unternehmen entwickelte Brandwaffe wurde im Ausland hergestellt und später im indonesischen Krieg in Osttimor verwendet. Ägypten kaufte Opalm aus dem von Werner Oswald und PATVAG betriebenen Geschäft mit der in der Schweiz entwickelten Brandwaffe. Die ägyptische Luftwaffe setzte sie im nordjemenitischen Bürgerkrieg von 1962 bis 1967 ein. Die kommerzielle Produktion war nach einem Schweizer Ausfuhrverbot nach Deutschland verlegt worden. Die algerische FLN bezog Opalm aus dem Geschäftsnetz von PATVAG. Der deutsche Partner Walter Heck lieferte den Brandkampfstoff zusammen mit als Schädlingsbekämpfungsgeräte deklarierten Flammenwerfern. PATVAG-Direktor Erwin Widmer versuchte, Bombenzünder für eine Opalm-Vorführung in Pakistan als Kunststoffbehälter auszuführen. Der Zoll stoppte die Falschdeklaration. Ein korrigiertes Ausfuhrgesuch wurde bewilligt; Widmer erhielt eine Busse. Jordanien kaufte eine nicht näher bezifferte Menge Opalm aus dem von Schweizer Unternehmen betriebenen, nach Deutschland verlagerten Brandwaffengeschäft. Syrien kaufte eine nicht näher bezifferte Menge Opalm aus dem von Schweizer Unternehmen betriebenen, nach Deutschland verlagerten Brandwaffengeschäft.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Myanmar, Ägypten, Indonesien, Algerien, Pakistan, Jordanien und Syrien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Myanmar, Ägypten, Indonesien, Algerien, Pakistan, Jordanien und Syrien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Myanmar: Frankreich (20 Mio. TIV); Ägypten: Frankreich (4’607 Mio. TIV); Indonesien: USA (1’248 Mio. TIV); Algerien: Deutschland (1’015 Mio. TIV); Pakistan: USA (2’134 Mio. TIV); Jordanien: USA (677 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

PATVAG-Brandwaffengeschäfte ab 1953; Opalm-Verlagerung ab 1954; Kriegseinsätze bis in die 1970er-Jahre

Sources