Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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PC-7 für Lucas Garcías Guatemala

Catégorie de biens: Besondere militärische Güter

Pilatus PC-7 der Schweizer Luftwaffe, Grenchen, 26.06.2010. Yannick Bammert / Flickr. Via Wikimedia Commons. Typenbild; kein Nachweis der konkreten Lieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Pilatus PC-7 der Schweizer Luftwaffe, Grenchen, 26.06.2010.

CC BY 2.0

Guatemala beschaffte zwischen 1978 und 1980 zwölf Pilatus PC-7. Ein Exemplar war für Raketen und 250-Pfund-Bomben ausgerüstet. Eine 2007 veröffentlichte Recherche zitierte zudem einen Bericht des US-Militärnachrichtendienstes DIA von 1979, wonach Pilatus die Möglichkeit zur Nachrüstung von Waffenaufhängepunkten zugesichert hatte. Die Beschaffung erfolgte nach gescheiterten Bemühungen um US-Flugzeuge. Die guatemaltekische Armee setzte bewaffnete PC-7 im Bürgerkrieg ein. Berichte über Angriffe auf indigene Dörfer lösten in der Schweiz eine Debatte über die Ausfuhr als «Trainingsflugzeuge» aus. Auch Grossbritannien protestierte wegen des Konflikts um Belize. Im Dezember 1996 erklärte der guatemaltekische Militärpilot Francisco Ruiz gegenüber dem Schweizer Fernsehen, der Typ werde sowohl zur Ausbildung als auch im Kampf verwendet.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Guatemala durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Guatemala einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Spanien in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Guatemala geliefert hat (33 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

Beschaffung 1978–1980; Bürgerkrieg; Bestätigung 1996

Sources