Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Pfefferpistolen für Xi Jinping und der Hongkong-Verdacht

Catégorie de biens: National kontrollierte Waffen nach WG/GKG; keine Zuordnung zu Kategorien 1–3 belegt

Xi Jinping in Beijing, 07.12.2023. Dati Bendo / © European Union, 2023 / EU Audiovisual Centre. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Xi Jinping in Beijing, 07.12.2023.

CC BY 4.0

Die Motion 20.3715 griff Berichte auf, wonach Schweizer JPX4-Pfefferpistolen gegen Demonstrierende in Hongkong eingesetzt worden seien. Der Bundesrat bestätigte Bewilligungen für Pfefferpistolen nach China, jedoch keine für Hongkong.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte China durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für China einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an China geliefert hat (2’015 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Période

Bewilligungen spätestens 2020; parlamentarische Debatte 2020

Sources