Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Pilatus-Aufklärer in Afghanistan und bei den Taliban

Catégorie de biens: Keine der Kategorien 1–3 für die als zivile Standard-PC-12 des afghanischen Programms ausgeführten Flugzeuge; militärische Aufrüstung in den USA Unklar (konkrete Schweizer Ausfuhrversion der US-U-28A nicht belegt)

Pilatus PC-12 in Broomfield, Colorado, 15.08.2015. Kbeamsde / Wikimedia Commons (Eigenaufnahme). Via Wikimedia Commons. Ziviles Typenbild; zeigt nicht das konkret umgerüstete Aufklärungsflugzeug. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Pilatus PC-12 in Broomfield, Colorado, 15.08.2015.

CC BY-SA 4.0

Für ein US-Beschaffungsprogramm wurden 18 zivile Pilatus PC-12 in die USA ausgeführt, dort von Sierra Nevada für militärische Aufklärung umgerüstet und nach Afghanistan weitergegeben. Die Beschaffung gehörte zum US-Aufbauprogramm für die afghanischen Sicherheitskräfte. Der Special Mission Wing der afghanischen Streitkräfte nutzten den Typ ab 2015. SRF und Lighthouse Reports berichteten 2022 anhand von Flugdaten, Fotos und Dokumenten, dass bei Maschinen aus diesem Programm bereits in der Schweiz eine Öffnung im Rumpfboden für spätere Kameratechnik vorbereitet worden sei. Das SECO stufte die Schweizer Ausfuhren als zivile Standardflugzeuge ohne militärische Spezifikationen ein. Pilatus nahm zur Recherche keine Stellung. Lighthouse Reports ordnete einen dieser Aufklärer einem Luftangriff vom 15. Juli 2021 auf einen Markt im Bezirk Shahada, Badakhshan, zu. Pajhwok berichtete von 13 getöteten Taliban-Kämpfern und acht getöteten Zivilpersonen; SRF nannte zwölf zivile Todesopfer. Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 dokumentierte RTS anhand von Bildern mindestens zwei PC-12 in ihrem Besitz. Die Besatzung des US-Aufklärungsflugzeugs U-28A mit dem Rufzeichen DRACO 42 unterstützte am 14. August 2018 einen Kampfeinsatz in Afghanistan und koordinierte Luftangriffe. Die U-28A basiert auf dem Schweizer Pilatus PC-12. Die US-Luftwaffe zeichnete die Besatzung im November 2019 für diesen Einsatz mit der Mackay Trophy aus.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für die USA als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Afghanistan durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Afghanistan einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Afghanistan geliefert haben (2’713 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

US-Beschaffung ab 2012; afghanischer Einsatz ab 2015; US-Einsatz 2018; Luftangriff und Taliban-Übernahme 2021

Sources