Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Pilatus-Flugzeuge für Sukarno

Catégorie de biens: Unklar

Pilatus PC-6, 26.06.2010. Yannick Bammert / Flickr. Via Wikimedia Commons. Typenbild; kein Nachweis der konkreten Lieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Pilatus PC-6, 26.06.2010.

CC BY 2.0

Die Schweiz liefert 1964 Militärflugzeuge von Pilatus nach Indonesien, trotz Militärdiktatur und obwohl sich das Land im Konflikt mit Malaysia befindet.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Indonesien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Indonesien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Indonesien geliefert haben (1’248 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

1964

Sources

  • Reto Moosmann, Lizentiatsarbeit, Aussenhandelsstatistik