Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Seychellen: Polizeiwaffen bei der Armee

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Bei einer Schweizer Endverbleibskontrolle auf den Seychellen 2016 befanden sich mehrere für die Polizei beschaffte Pistolen und Gewehre bei der Armee. Der Prüfbericht hielt fest, dass damit die erklärte ausschliessliche Polizeinutzung nicht eingehalten worden war. Eine Pistole konnte nicht vorgezeigt werden, weil sie nach Auskunft der örtlichen Behörden im Einsatz stand. Die Ergebnisse wurden 2017 öffentlich.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte die Seychellen durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für die Seychellen einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.

Pays

Période

Lieferungen vor 2016; Endverbleibskontrolle 2016

Sources

  • SonntagsZeitung, 16.07.2017, S. 5: Schweiz kontrolliert Waffenexporte – aber mit Einschränkungen (Christian Brönnimann)