Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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SIG-Sturmgewehre für libanesische Milizen

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Im libanesischen Bürgerkrieg gelangten SIG-543-Sturmgewehre an Milizen.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Libanon durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Libanon einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Libanon geliefert haben (367 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

1978

Sources

  • Tribune de Lausanne, 11.07.1982 (bibliografischer Hinweis)