Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Umstrittene PC-7 für Nigerias Militärregime

Catégorie de biens: Besondere militärische Güter

Pilatus PC-7 der Schweizer Luftwaffe, Grenchen, 26.06.2010. Yannick Bammert / Flickr. Via Wikimedia Commons. Typenbild; kein Nachweis der konkreten Lieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Pilatus PC-7 der Schweizer Luftwaffe, Grenchen, 26.06.2010.

CC BY 2.0

1993 wurden Pilatus-PC-7-Lieferungen an Nigeria im Zusammenhang mit der Annullierung der Wahlen durch das Militärregime kritisiert.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Nigeria durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Nigeria einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Nigeria geliefert haben (152 Mio. TIV).

Pays

Entreprises

Période

1993

Sources

  • tagesanzeiger.ch, 11.03.2023: Die Schweizer Rüstungsexporte: Eine Geschichte mit Skandalen, Vertuschungen und Übertreibungen (Rico Bandle)
  • SonntagsZeitung, 12.03.2023, S. 8: Skandale, Vertuschungen, Übertreibungen (Rico Bandle)