Exportations suisses de matériel de guerre et d'armement

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Waffenlizenzen für Pinochet und spätere Weitergaben

Catégorie de biens: Kriegsmaterial

Augusto Pinochet, um 1974; Porträtausschnitt. Ministerio de Relaciones Exteriores de Chile / Archivo General Histórico. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Augusto Pinochet, um 1974; Porträtausschnitt.

CC BY 2.0 CL

Während der Pinochet-Diktatur erhielt Chile Produktionslizenzen für Mowag-Piranha und SIG-Sturmgewehre. Für die SIG-Lizenzproduktion wurden Konstruktionsunterlagen und Produktionsmaschinen nach Chile übertragen. SIG liefert während des Ersten Golfkrieges via Famae in Chile Sturmgewehre an den Irak. Piranha-Schützenpanzer aus chilenischer Produktion sollen während des Iran-Irak-Kriegs über Cardoen an Iran geliefert worden sein. SIG-Sturmgewehre aus Chile werden auf dem Weg durch Ungarn nach Kroatien beschlagnahmt. Das Land unterlag zu dieser Zeit einem Uno-Waffen-Embargo. Während der Proteste in Chile 2019 setzte die Armee Piranha-Panzer und SIG-Sturmgewehre des Typs SG 540 ein. Die Fahrzeuge und Gewehre wurden in Chile auf Grundlage Schweizer Lizenzen hergestellt.

Effet de la révision proposée de la loi sur le matériel de guerre

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Kroatien als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Chile, Irak und Iran durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Chile, Irak und Iran einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Chile: USA (468 Mio. TIV); Irak: USA (3’948 Mio. TIV).

Pays

Conflits

Entreprises

Période

Lizenzvergabe während der Pinochet-Diktatur; Weitergaben in den 1980er-/1990er-Jahren; Verwendung 2019

Sources